Gutachten / Schiedsgutachten

Bedeutung der öffentlichen Bestellung

Die IHK bestellt Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft. Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Die öffentliche Bestellung dient dem Zweck, Auftraggebern solche Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren besondere Qualifikation und persönliche Integrität überprüft wurden. Sie erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Auftraggeber und Gerichte sollen darauf vertrauen können, dass diese Sachverständigen ihre Gutachten qualitativ hochwertig, unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten.

Besondere Sachkunde

Die besondere Sachkunde ist durch den Antragsteller nachzuweisen, wobei weit überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich sind. Die ordnungsgemäße Ausübung des Berufs ist noch kein ausreichender Nachweis besonderer Sachkunde. Für die wichtigsten Sachgebiete gibt es bereits sogenannte fachliche Bestellungsvoraussetzungen, die die Anforderungen an die besondere Sachkunde konkretisieren. Sie finden diese Bestellungsvoraussetzungen auch im Internet unter www.ifsforum.de.

Erstellung von Gutachten für:

  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • sowie Gutachten und Schiedsgutachten für private und öffentliche Auftraggeber